3D-Druck zum Wohle der Kunst
Für eine neue DNA des Objekts
Die entsprechende Warnung wurde von der ADAGP (frz. Gesellschaft für UrheberInnen in den Bereichen der grafischen und plastischen Kunst) über deren juristischen Leiter, Thierry Maillard, ausgegeben. Diese Gesellschaft zur Wahrung und Verwaltung der Urheberrechte, die sich um die Verteidigung der Rechte und die entsprechende Verbreitung eines Kunstwerkes kümmert, zeigt sich besorgt, ob der zahlreichen Verfahren und Möglichkeiten unerlaubter Reproduktion, die für beinahe jedermann zugänglich geworden sind.
Die additive Fertigung eines Objekts ist in der ersten Hälfte der 1980-er Jahre erstmals erwähnt worden und besteht darin, das Objekt ausgehend von einer 3D-Datei nach und nach schichtweise auszudrucken. Ursprünglich von der Industrie zur Ausarbeitung von Prototypen verwendet, hat sich diese Technik heute auch in der breiten Öffentlichkeit durchgesetzt und Anklang gefunden. Die verfügbaren Geräte wurden perfektioniert und es entstanden zahlreiche Fachbetriebe, die sich auf die Modellierung der Objekte und Online-Dienstleistungen für 3D-Druck spezialisiert haben.
Dank der Technik des 3D-Scanners stellt sich der gefertigte Gegenstand oft als naturgetreuer als das Original dar. Die Bildhauer und Designer sind ganz besonders davon betroffen, unterstreicht Thierry Maillant. “Sogar die Maler”. wie er weiter hinzufügt. Dahingehend sei beispielsweise daran erinnert, dass die von Fujifilm entwickelte Technologie auch vom Van-Gogh-Museum für 3D-Reproduktionen mit hoher Auflösung einiger Werke des Künstlers für Sammler und Liebhaber genutzt wurde.
«Der maßgefertigte 3D-Druck öffnet neue Wege des Schaffens für die Künstler. Aber wir wollen die Produktion in einem bestimmten Rahmen halten, um Missbrauch, und vor allem Fälschungen und Plagiate zu verhindern.”
Eine Signatur in der Materie
Die vorbereitenden Unterlagen dazu sehen ein konkretes und pädagogisches Dokument vor, auf das sich jedermann beziehen kann. Ziel der Charta ist es, die geltenden Regeln im Bereich des Urheberrechtes in Erinnerung zu rufen, Lösungen für deren Einhaltung anzubieten, und Verpflichtungen zu definieren, die dazu bestimmt sind, Missbrauch (Einhaltung der Urheberrechte, Nachverfolgbarkeit, …) vorzubeugen.
Eine Mission wurde offiziell im Juli 2017 vom frz. hohen Rat für literarisches und künstlerisches Eigentum (CSPLA), einem Beratungsgremium ins Leben gerufen, das damit beauftragt ist, der Ministerin für Kultur entsprechende Empfehlungen vorzulegen. Damit beauftragt wurde der Regierungsrat Olivier Japiot, dessen Bericht im vergangenen Dezember übergeben worden ist. Catherine Gorgé, Generalsekretärin der Prodways Group, Spezialist im Bereich des 3D-Drucks, und Leiterin der Abteilung für künstlerisches Schaffen hat sich mit der Anfrage von ADAGP beschäftigt und dafür gesorgt, dass deren Forderungen auch konkret umgesetzt werden. Prodways hat untersucht, was technisch umsetzbar ist, um für die Nachverfolgbarkeit eines Originals zu sorgen.
Ein Werk, das einzige weltweit
Ein im 3D-Druck maßgefertigtes Werk, dessen Kennung direkt in die Materie eingearbeitet ist.Der Urheber des Werks, der brasilianische Künstler Jaildo Marinho vergleicht diesen Merker mit „einer Art von DNA”, als Beweis für die Authentizität dieser Skulptur, die von der Prodways Group hergestellt worden ist. Cette solution uniquement lisible aux rayons X, est une proposition parmi d’autres, mais c’est un début prometteur pour rassurer les créateurs.